Seniorenhausgemeinschaften

Seit den 90er Jahren haben sich unterschiedliche Wohn- und Lebensformen für ältere Menschen entwickelt, darunter auch Wohnformen, die das Zusammenleben in Gemeinschaft in den Mittelpunkt stellen.

Was können Seniorenhausgemeinschaften leisten?

In Seniorenhausgemeinschaften leben Ältere selbstbestimmt und eigenverantwortlich miteinander in einem Haus. Die Bewohnerinnen und Bewohner leben in einer eigenen, abgeschlossenen Wohnung, sodass sowohl die Privatsphäre als auch der eigene Lebensstil erhalten bleibt. Im Vordergrund steht die gegenseitige Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner bei Alltagsaufgaben. Für weiterreichende Hilfen werden externe Dienstleistungsanbieter wie z.B. Pflegedienste hinzugezogen. Seniorenhausgemeinschaften verfügen über einen Gemeinschaftraum, der für Aktivitäten wie Feste, Treffen oder Veranstaltungen jeglicher Art genutzt werden kann.

Seniorenhausgemeinschaften können auf unterschiedliche Weise entstehen. Durch Initiative gleichgesinnter Bürgerinnen und Bürger, welche sich zu einer Interessengruppe zusammenschließen und sich auf den Weg machen, Wohnraum für ein gemeinschaftliches Wohnen und Leben unter einem Dach zu schaffen. Das Miteinander spielt bereits in der Planungs- und Umsetzungsphase eine große Rolle und ermöglicht die Entwicklung intensiver gemeinschaftlicher, gut nachbarschaftlicher Beziehungen.

Auf der anderen Seite entstehen zunehmend Wohnprojekte in Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaften, Unternehmen, Kommunen und / oder Wohlfahrtsverbänden oder werden sogar von diesen initiiert. Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern steht dabei zunächst weniger im Vordergrund, eine tragfähige nachbarschaftliche Beziehung kann sich erst nach Einzug entwickeln.

In Bayern gibt es in allen Regierungsbezirken gelungene Seniorenhausgemeinschaften, die Interessierten als Beispiel dienen können. Zu den Steckbriefen von Seniorenhausgemeinschaft gelangen Sie hier.

Förderung

Seniorenhausgemeinschaften können im Rahmen der Förderrichtlinie „Selbstbestimmt Leben im Alter“ mit bis zu 40.000 € gefördert werden. Förderfähig sind u.a. Personal und Sachkosten für die Koordination und Organisation sowie kontinuierliche Begleitung (z.B. die Moderation), notwendige Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit oder Ausgaben für Ausstattungsgegenstände der Gemeinschaftsräume.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums.